
DER VOLLELEKTRISCHE MINI. JETZT AUCH IN DER NEUEN RESOLUTE EDITION.
MINI Copper SE 3-Türer; Offizieller Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 16,9-14,9 (NEFZ / 17,6-15,2 (WLTP)/Elektrische Reichweite (WLP) in km: 203-234.
ELEKTRISIERENDER FAHRSPASS, TOP-KONDITIONEN UND INNOVATIVE LADELÖSUNGEN.
Der MINI Cooper SE ist das, was MINI ausmacht, und noch viel mehr: GoKart-Feeling 2.0 ab der ersten Sekunde, vereint mit ikonischem Design und smarter Einfachheit. Und diesen gibt es jetzt auch in der neuen MINI Resolute Edition, die ein klares Statement setzt für außergewöhnliches Design mit der Lackierung in Rebel Green und weiteren editionsspezifischen Umfängen im Ex- und Interieur. Entdekcen Sie jetzt unsere Aktionsangebote für den neuen vollelektrischen MINI mit Top-Konditionen und sichern Sie sich zu Ihrem elektrisierendem Fahrspaß bis zu 6.750,00 Euro Umweltbonus.
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INNOVATIVE LADELÖSUNGEN.
Dank MINI Charging ist laden so einfach wie nie, denn Sie haben mit insgesamt über 200.000 Ladepunkten Zugriff auf eines der größten Ladenetzwerke Europas. Mit der MINI App behalten Sie jederzeit den Überblick über die verbleibende Reichweite, den Ladestatus sowie nächstgelegene Lademöglichkeiten und genießen viele weitere komfortable Features für ein einfaches Lademanagement.
SO LADEN SIE IHREN MINI.
Einfach laden. Die elektrifizierten MINI Modelle.
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JETZT ANGEBOT MIT BIS ZU 6.750,00 Euro* UMWELTBONUS SICHERN.
Fordern Sie Ihr individuelles Angebot mittels Kontaktformular an. Ihr persönlicher MINI Verkaufsberater wird Sie dann so schnell wie möglich kontaktieren, um mit Ihnen Ihr Angebot durchzusprechen, wichtige Details zu klären und Ihre offnenen Fragen zu beantworten. Weitere Informationen finden Sie unter www.mini.de/umweltbonus.

MINI COOPER SE 3-TÜRER
Spitzenleistung: 135 kW / (184 PS) / Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 228,0
Ausstattung: Resolute Edition, Sport-Lederlenkrad Nappa, Dach und Spiegelklappen in Wagenfarbe, Piano Black Exterieur, MINI Navigationssystem, Premium Paket, Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer, Ambientes Licht, Park Distance Control hinten, Driving Assistant, AC-Laden Professional, Schnell-Laden Gleichstrom, Akustischer Fußgängerschutz, MINI Driving Modes, Klimaautomatik, Weiße Blinkleuchten
Leasingbeispiel von der BMW Bank GmbH: MINI Cooper SE 3-Türer
Anschaffungspreis: 36.400,00 EUR Leasingsonderzahlung: 4.990,00 EUR Laufleistung p.a.: 10.000 km Laufzeit: 36 Monate 36 monatliche Leasingraten à: 527,00 EUR Gesamtpreis: 23.965,00 EURZzgl. MINI Spaett Drivers Package (Überführung, Zulassung): 885,00 EUR. Angebot gültig bis 31.03.2023 bzw. so lange der Vorrat reicht.
Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; alle Preise inkl. MwSt.; Stand 06/2022. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Wir vermitteln Leasingverträge und Finanzierungsverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80393 München.
Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigen Sonderausstattung. Fehler, Zwischenverkauf und Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen, rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2023 6.750,00 Euro, (inkl. „Innovationsprämie“), bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 Euro und 4.500 Euro (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 Euro und maximal 65.000 Euro. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen, rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2024 4.500,00 Euro (inkl. "Innovationsprämie") bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000,00 Euro. Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Als Hersteller übernehmen wir den Umweltbonus zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der "Innovationsprämie" verdoppelt der Bund diesen Beitrag zum Umweltbonus. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss). Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragsteller. Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KFT) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de.
Kraftstoffverbrauch & CO₂-Emissionen
Kraftstoffverbrauch & CO₂-Emissionen
Offizieller Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 14,9 (NEFZ); 15,7 (WLTP)
Fahrzeug ausgestattet mit Automatikgebtriebe
Offizielle Co2-Emissionen kombiniert in l/100 km: .... (NLFZ); ... (WLTP)

MINI COOPER SE 3-TÜRER
Spitzenleistung: 135 kW / (184 PS) / Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 228,0
Ausstattung: MINI Resolute Edition, Sport-Lederlenkrad Nappa, Premium Plus Paket, Komfortzugang, Rückfahrkamera, Panorama Glasdach, Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer, Ambientes Licht, Driving Assistant, Parkassistent inkl. PDC vorne und hinten, HiFi Lautsprechersystem harman/kardon, MINI Head-Up Display, MINI Navigationssystem uvm.
Leasingbeispiel von der BMW Bank GmbH: MINI Cooper SE 3-Türer
Anschaffungspreis: 36.400,00 EUR Leasingsonderzahlung (entspricht der Höhe der staatlichen Förderungen**): 4.500,00 EUR Laufleistung p.a.: 5.000 km Laufzeit: 36 Monate 36 monatliche Leasingraten à: 498,00 EUR Gesamtpreis: 22.901,00 EURZzgl. 885,00 EUR Euro MINI Spaett Drivers Package (Überführungs-, Transport- und Zulassungskosten). Angebot gültig bis 31.03.2023 bzw. so lange der Vorrat reicht.
Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; alle Preise inkl. MwSt.; Stand 01/2023. Dieses Beispiel gilt nicht für Verbraucher. Es richtet sich ausschließlich an Selbständige und gewerbliche Kunden. Alle Beträge zzgl. MwSt. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Informationen hinsichtlich weiterer Bedingungen und Details erhalten Sie bei Ihrem MINI Partner.
Wir vermitteln Leasingverträge und Finanzierungsverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80393 München.
Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigen Sonderausstattung. Fehler, Zwischenverkauf und Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen, rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2023 6.750,00 Euro, (inkl. „Innovationsprämie“), bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 Euro und 4.500 Euro (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 Euro und maximal 65.000 Euro. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen, rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2024 4.500,00 Euro (inkl. "Innovationsprämie") bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000,00 Euro. Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Als Hersteller übernehmen wir den Umweltbonus zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der "Innovationsprämie" verdoppelt der Bund diesen Beitrag zum Umweltbonus. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss). Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragsteller. Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KFT) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de.
Kraftstoffverbrauch & CO₂-Emissionen
Kraftstoffverbrauch & CO₂-Emissionen
Offizieller Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 14,9 (NEFZ); 15,7 (WLTP)
Fahrzeug ausgestattet mit Automatikgebtriebe
Offizielle Co2-Emissionen kombiniert in l/100 km: .... (NLFZ); ... (WLTP)
* Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2023 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können.
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2024 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR.
Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Als Hersteller übernehmen wir den Umweltbonus zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ verdoppelt der Bund seinen Beitrag zum Umweltbonus. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.
Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de